Gesetze / Versicherungsvertragsgesetz
VVG§ 50 Nichtzustandekommen des Hauptvertrags
Stand: 10.06.2019
Ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, im Fall des Nichtzustandekommens des Hauptvertrags eine Prämie für die vorläufige Deckung zu zahlen, steht dem Versicherer ein Anspruch auf einen der Laufzeit der vorläufigen Deckung entsprechenden Teil der Prämie zu, die beim Zustandekommen des Hauptvertrags für diesen zu zahlen wäre.
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu § 50 VVG →
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Nach Gewicht
- LG Düsseldorf, 13.07.2017 – 9 S 5/16Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung: Bemessung der Prämie für den vorläufigen Deckungsschutz bei Ausbleiben des Hauptvertrages und fehlenden Angaben des Versicherungsnehmers KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 14
- AG Potsdam, 16.05.2019 – 24 C 514/18Zitiert von 1
- AG Köln, 02.09.2014 – 143 C 317/13
- OLG Karlsruhe, 01.09.2016 – 12 U 90/16Zitiert von 1
- LG Kassel, 15.10.2015 – 1 S 245/15
- KG, 09.12.2014 – 6 U 22/14Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
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